Astrologe/Astrologin
Der Astrologe ist jemand, der die Astrologie haupt- oder nebenberuflich ausübt.
Situation in Deutschland
Da es keinerlei Schutz oder offiziell anerkannte Voraussetzung gibt, den Titel "Astrologe" zu führen, ist die Bandbreite der Astrologen sehr groß. Selbst Anfänger, die einen Wochenend-Einführungskurs belegt haben, können diese Bezeichnung für sich in Anspruch nehmen. Durch die Hinwendung größerer Teile der Bevölkerung zu spirituellen und esoterischen Themen in den vergangenen Jahrzehnten ist die Zahl derer, die den Titel führen, drastisch gestiegen. Das führt häufig zu Missverständnissen in der Öffentlichkeit. Nur wenigen ist bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit vor einigen Jahren eine Berufskennziffer für den Beruf des Astrologen einführte und auf ihren Seiten über das Berufsbild des seriösen Astrologen/der seriösen Astrologin informiert.
Ungeachtet der Schwierigkeiten, das Berufsbild klar zu definieren, genießen Astrologen juristisch einen gewissen Schutz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im November 1965 klargestellt. In einem Grundsatzurteil gab es einem Astrologen in Bremen Recht, dem die Stadtverwaltung verbieten wollte, Horoskope für Geld zu deuten. Das widerspreche der Bremer Polizeiverordnung, argumentierte die Stadt. Sie scheiterte damit in letzter Instanz, denn die obersten Verwaltungsrichter sahen in einem generellen Verbot einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verbürgte Recht auf freie Berufswahl und -ausübung (Art. 12 GG).[1]
Um der Beliebigkeit bei der Verwendung des Titels Astrologe einen gewissen Einhalt zu gebieten, hält der Deutsche Astrologen-Verband (DAV) - der wichtigste astrologische Berufsverband in Deutschland - eine eigene Prüfung ab, die sich an akademischen Kriterien orientiert. Nach einer Fachprüfung zur Geschichte der Astrologie und Astronomie sowie der Berechnung eines Horoskops von Hand wird eine umfangreiche schriftliche Arbeit gefordert, wahlweise als Blindgutachten oder astrologische Biografiearbeit über eine berühmte Persönlichkeit, die frei gewählt werden kann. Fällt diese zufriedenstellend aus, werden die Prüflinge zu einem abschließenden Kolloquium eingeladen. Ist die Prüfung in allen Teilen bestanden, darf der Titel "Geprüfter Astrologe DAV" bzw. "Geprüfte Astrologin DAV" geführt werden. Es gibt ein Netz von Ausbildungszentren, die von der Ausbildungskommission des Verbandes anerkannt werden müssen. Die Ausbildung ist nebenberuflich und zieht sich etwa über zwei Jahre hin. Daneben stehen zahlreiche andere Ausbildungsangebote von verschiedenen astrologischen Schulen oder Einzelpersonen zur Verfügung. Insgesamt hat das Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten zu einem deutlichen Anstieg des astrologischen Niveaus in der Breite geführt.
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Quellen
- ↑ BVerwG I C 6.63 vom 4. November 1965, in MDR 3/1966, Seite 260-263